Wissenswertes über Gutweiler

Freiflächen-PV Anlage Morscheid
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Gutweiler,
die Ortsgemeinde Morscheid plant ein Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Da die Ortsgemeinde Gutweiler davon unmittelbar betroffen wäre, weisen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit hin, Ihre Anmerkungen oder Bedenken bis zum 13.6.2025 an die VG Ruwer (bauleitplanung@ruwer.de) zu richten.
Nachstehend finden Sie die entsprechende Veröffentlichung mit dem Hinweis, wo die entsprechenden Dokument hinterlegt sind. Wie möchten insbesondere auf den Umweltbericht hinweisen.
Beste Grüße
Ralph Biedinger
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Morscheid, Teilgebiet „Im Scharz - Bei Hundsborn“ - Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlagen - gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Morscheid hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, den oben bezeichneten Bebauungsplan aufzustellen. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat in gleicher Sitzung, dass Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Vorgesehen ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Hierzu hat die Ortsgemeinde die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ für den, auf Grundlage der Potenzialanalyse abgegrenzten Bereich in der Gemarkung Morscheid bei der Verbandsgemeinde Ruwer beantragt.
Am 26.04.2023 hat der Verbandsgemeinderat die Einleitung des Verfahrens auf der Grundlage des Vorentwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Feststellungsbeschluss wurde am 15.05.2024 gefasst. Derzeit liegt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung bei der Kreisverwaltung vor. Der vorliegende Bebauungsplan kann somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gelten.
Gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht.
Zur Information der Öffentlichkeit kann der Bebauungsplanentwurf, nebst Begründung, Textliche Festsetzungen, Umweltbericht, Bestand der Biotoptypen sowie der Brutvogeluntersuchung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter www.ruwer.de - Bauen & Wirtschaft - Planverfahren - Morscheid eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 während der Dienststunden zur Einsicht bereit.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Sie sollen elektronisch über die E-Mail-Adresse bauleitplanung@ruwer.de übermittelt werden, können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Morscheid, den 05.05.2025
Frederik Wächter
Ortsbürgermeister